Prämienrichtlinie
Freie und Hansestadt Hamburg
Infos
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OrtFreie und Hansestadt Hamburg
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TrägerSozialbehörde Freie und Hansestadt Hamburg
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Laufzeit01.07.2024 bis 31.12.2026, projektfinanziert
Das Angebot auf einen Blick
Wie lässt sich euer Angebot kurz und prägnant beschreiben?
Mit der Prämienrichtlinie zur Wohnraumversorgung von wohnungslosen Haushalten fördert die Sozialbehörde Träger, die eine wohnungslose Person bzw. einen wohnungslosen Haushalt mit Anspruch auf Ausstellung einer Dringlichkeitsbestätigung in Wohnraum vermitteln und im Anschluss für ein Jahr im Rahmen einer sozialen Wohnbegleitung unterstützen.
Ziele des Angebots
Welche Wirkung soll mit dem Angebot erzielt werden?
Umsetzung des Angebots
Wie wird das Angebot konkret durchgeführt?
Auf Grundlage eines Rahmenvertrages zwischen der Sozialbehörde und der Investitions-und Förderbank Hamburg (IFB) konnte die IFB durch einen Programmvertrag mit der Durchführung der Prämienrichtlinie beauftragt werden. Soziale Träger können sich dort als solche registrieren lassen und Anträge auf Zahlung der Prämie stellen. Für das Fachcontrolling ist der Fachbereich in der Sozialbehörde zuständig.
Herausforderungen
Welche Schwierigkeiten treten in der Umsetzung auf?
Der Hamburger Wohnungsmarkt ist sehr angespannt und es gibt nur wenig Fluktuation.
Lösungsansatz
Mit welchen Strategien wird den Herausforderungen begegnet?
Durch die Prämienzahlung mobilisieren wir freie Träger für die Akquise und Wohnungsvermittlung.
Tipps aus der Praxis
Worauf sollte bei der Umsetzung geachtet werden?
- aktive Bewerbung der Maßnahme
- enge Kommunikation mit allen relevanten Partner:innen und Schnittstellen
Wichtige Partner:innen und Schnittstellen
Mit welchen Stellen oder Institutionen arbeitet ihr zusammen?
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Sozialleistungsträger
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Wohnungsunternehmen
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Unterkünfte für wohnungslose Menschen
Euer Mutmacher
Was können andere von euch lernen?
Die steigenden Fallzahlen zeigen, dass die Prämienrichtlinie ein wirksames Instrument ist, um Träger zu fördern und Menschen nachhaltig in Wohnraum zu vermitteln.