Beratung bei
Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt
Konzepte, Formate und Good-Practice Beispiele zur Umsetzung von Beratungsangeboten bei Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt.
Was?
Wer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erfahren und/oder beachtet hat, kann sich entweder an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder lokale bzw. Community-basierte Antidiskriminierungsstellen z.B. von WeAct oder AntiRaktiv wenden. Sie bieten Unterstützung und Beratung an und unterstützen dabei, sich gegen Diskriminierung zu wehren und Rechte einzufordern. Vereinzelt gibt es auch Beratungsstellen und Angebote, die sich auf das Thema Diskriminierung und Ausschlüsse auf dem Wohnungsmarkt fokussiert haben und hierzu themen- und fachspezifische Beratungs- und Unterstützungsangebote anbieten.
Warum?
Trotz Versuchen, über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Diskriminierung am Wohnungsmarkt vorzubeugen und Diskriminierungen justitiabel zu machen, gehört der Wohnungsmarkt zu den Lebensbereichen, die mit am meisten von Diskriminierung, Rassismus und Ausschlüssen geprägt sind. Laut einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2020 machten rund 15 Prozent aller Befragten Erfahrungen mit Diskriminierung bei der Wohnungssuche (ADS 2020). Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass gerade marginalisierte Gruppen oftmals nicht in der Lage sind, Diskriminierungen zu benennen und aus der Not heraus prekäre Miet- oder Wohnverhältnisse, billigend in Kauf nehmen‘, da ihr primäres Ziel und größter Wunsch erst einmal eine eigene Wohnung ist – ‚egal wie groß, egal wieviel Zimmer, egal wo, egal in welchem Zustand.‘
Wie?
In unserer Good-Practice-Sammlung findest Du erprobte Konzepte, Formate und Beratungsangebote, die zeigen, wie Menschen bei Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt gezielt unterstützt, gestärkt und begleitet werden können.
Häufige Fragen
Wenn Du Diskriminierung erfahren oder beobachtet hast, kannst Du dich damit an eine Antidiskriminierungs- bzw. Beratungsstelle zum Thema Antidiskriminierung wenden. Dort erhältst Du Informationen über deine Rechte sowie über mögliche rechtliche Schritte.
Nach § 15 Abs. 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gilt eine Frist von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt der Diskriminierung. Innerhalb dieser Frist kannst Du Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz geltend machen. Beratungsstellen können dich dabei unterstützen.
Über die Webseite der Fachstelle Antidiskriminierungsberatung (advd) kannst Du nach einer Beratungsstelle in deiner Nähe suchen: Beratungsstellensuche
Das Projekt „WeAct“ bietet an 11 Standorten Community-basierte eine rassismuskritische Erst- und Verweisberatung an. Eine Übersicht über die Beratungsstandorte findest du hier: Beratungsstellen WeAct
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet online einen Diskriminierungs-Check an, über den Du eine erste rechtliche Einordnung bekommst:* Diskriminierungs-Check
*Beachte: Dieser ersetzt keine rechtliche Beratung und dient lediglich der ersten Orientierung.